Die gesetzliche Basis
Die Sicherheit der Kundeneinlagen hat in Deutschland höchste Priorität. Die Basis bildet die EU-weit harmonisierte gesetzliche Einlagensicherung. Sie garantiert, dass im Falle einer Bankpleite Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet werden. Zu den geschützten Einlagen zählen Girokonten, Tagesgeld, Festgeld und Sparbücher.
Die freiwilligen Sicherungssysteme
Deutschland geht noch einen Schritt weiter. Die meisten Banken sind zusätzlich Mitglied in freiwilligen Sicherungssystemen:
- Privatbanken: Der Einlagensicherungsfonds des BdB schützt Beträge, die weit über die gesetzlichen 100.000 Euro hinausgehen (oft in Millionenhöhe pro Kunde).
- Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Diese Institute nutzen die "Institutssicherung". Das bedeutet, die Banken der Gruppe stützen sich gegenseitig, sodass es gar nicht erst zu einer Insolvenz einer einzelnen Bank kommt. Dadurch sind Einlagen faktisch unbegrenzt geschützt.
Was passiert bei Gemeinschaftskonten?
Bei einem Gemeinschaftskonto (z.B. von Ehepartnern) verdoppelt sich die gesetzliche Sicherungsgrenze auf 200.000 Euro, da jeder Kontoinhaber einen eigenen Anspruch von 100.000 Euro hat.
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