Die Anlage KAP
Wenn die Bank die Abgeltungsteuer bereits abgeführt hat, müssen Sie die Zinsen meist nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Ausnahme: Sie haben vergessen, einen Freistellungsauftrag zu stellen, oder Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 % (Günstigerprüfung).
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