Was ist die Quellensteuer?
Wenn Sie Zinsen bei einer ausländischen Bank erhalten, behält der Staat, in dem die Bank ihren Sitz hat, oft direkt eine Steuer auf diese Zinserträge ein – die sogenannte Quellensteuer (Steuer an der Quelle). Die Höhe variiert je nach Land zwischen 0 % und 35 %.
Das Problem der Doppelbesteuerung
Als in Deutschland steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre weltweiten Kapitalerträge in Deutschland versteuern (25 % Abgeltungsteuer). Ohne Gegenmaßnahmen würden Sie also im Ausland und in Deutschland Steuern auf dieselben Zinsen zahlen.
Die Lösung: DBA und Ansässigkeitsbescheinigung
Deutschland hat mit fast allen europäischen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, dass die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird (meist bis max. 15 %). Noch besser: Bei vielen Banken im EU-Ausland können Sie die Quellensteuer im Vorfeld auf 0 % reduzieren, indem Sie ein Formular zur Ansässigkeitsbescheinigung (bestätigt vom deutschen Finanzamt) einreichen. Gute Vermittlungsportale übernehmen diese Bürokratie für Sie.
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