Das Kind als eigener Steuerzahler
Jedes Kind gilt steuerrechtlich als eigenständige Person und hat somit Anspruch auf eigene Freibeträge. Dies ist der größte finanzielle Vorteil, wenn das Festgeldkonto direkt auf den Namen des Kindes eröffnet wird und nicht auf den der Eltern.
Der Sparer-Pauschbetrag
Dem Kind steht ein eigener Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (Stand 2023/2024) pro Jahr zu. Bis zu dieser Höhe sind Zinserträge komplett steuerfrei. Eltern müssen hierfür lediglich einen Freistellungsauftrag im Namen des Kindes bei der Bank einreichen.
Der Grundfreibetrag (Nichtveranlagungsbescheinigung)
Sollten die Zinserträge 1.000 Euro übersteigen, greift zusätzlich der steuerliche Grundfreibetrag (über 11.000 Euro). Um zu verhindern, dass die Bank Steuern abführt, können Eltern beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für das Kind beantragen und bei der Bank hinterlegen. So bleiben auch hohe Zinserträge steuerfrei, solange das Kind keine eigenen nennenswerten Einkünfte hat.
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