Zinsen als Betriebseinnahmen
Im Gegensatz zu Privatpersonen, bei denen Zinserträge der pauschalen Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli) unterliegen, gehören Zinserträge bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) zu den regulären Betriebseinnahmen. Sie erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
Die steuerliche Behandlung
Auf den Gewinn (inklusive der Zinserträge) zahlt eine GmbH Körperschaftsteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt. Insgesamt liegt die Steuerbelastung für eine GmbH meist bei rund 30 %.
Kapitalertragsteuer-Abzug
Die auszahlende Bank behält in der Regel zunächst die Kapitalertragsteuer (25 %) ein und führt sie ans Finanzamt ab. Diese einbehaltene Steuer stellt für das Unternehmen eine Vorauszahlung dar und wird im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung auf die tatsächliche Steuerschuld angerechnet. Eine Freistellung vom Steuerabzug ist für Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen (Vorlegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung) möglich.
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